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Statuten der Arbeitsgemeinschaft der Meisterinnen und Meister Österreich

Organisationsrichtlinien

1) Name, Sitz

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Meisterinnen und Meister in der Land- und Forstwirtschaft, im folgenden kurz "Bundes-ARGE der Meister" genannt, ist eine Dachorganisation der einzelnen ARGE`n der Meister auf Landesebene. Sie hat ihren Sitz in der Landwirtschaftskammer Österreich.

2) Zweck

a) Gemeinsame Bildungsaktivitäten
b) Vertretung gemeinsamer Anliegen gegenüber zuständigen Stellen
c) Einbeziehen der ARGE der Meister über die Berufs- und Interessenvertretung der Länder und des Bundes bzw. Mitarbeit und Stellungnahmen zu Gesetzen und Regelungen, die die Berufsausbildung, das Lehrlingswesen, landwirtschaftliche Förderungen und berufsständische, marktwirtschaftliche und agrarpolitische Fragen betreffen.
d) Erfahrungsaustausch untereinander
e) Imagepflege und Verbesserung des Ansehens, insbesondere durch Öffentlichkeitsarbeit

3) Mitgliedschaft

a) Die Mitglieder der Bundes-ARGE können ARGE`n der Länder oder in Ausnahmefällen Bezirks-ARGE`n sein.
b) Der Beitritt zur Bundes-ARGE erfolgt durch die Einbezahlung des vom Bundestag der ARGE festgesetzten Mitgliedsbeitrages

4) Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft bei der Bundes-ARGE endet durch freiwilligen Austritt oder durch Nichteinzahlung des Mitgliedsbeitrages.

5) Rechte und Pflichten der Mitglieder

a) Die Mitglieder sind berechtigt, Anträge, Anliegen, Resolutionen, Forderungen an die Bundes-ARGE zu richten und an den Veranstaltungen der Bundes-ARGE teilzunehmen.
b) Den Vertretern der Landes-Arge steht das aktive und passive Wahlrecht zu, den Landesgeschäftsführern der ARGE`n hingegen nur das aktive Wahlrecht.
c) Die Mitglieder der Bundes-ARGE sind verpflichtet, die Zielsetzungen der Bundes-ARGE zu fördern. Sie haben die Organisationsrichtlinien und die Beschlüsse zu beachten und als Funktionäre die Aufgaben nach bestem Wissen und Können durchzuführen.

6) Beschaffung der Mittel

Die erforderlichen Mittel zur Erfüllung der Zielsetzungen der Bundes-ARGE werden aufgebracht durch:

a) Mitgliedsbeiträge
b) Spenden
c) Sonstige Zuwendungen

7) Organe der Bundes-ARGE der Meister

a) Bundestag
b) Vorstand
c) Kassenprüfer

8) Bundestag der ARGE der Meister

Den Bundestag bilden:

  • je 2 Vertreter des Vorstandes (Beirates) der Landes-ARGE bzw. Bezirks-ARGE (im Falle des Fehlens einer Länder-Organisation); in der Regel der Obmann und die Obfrau bzw. Meistersprecher und Meistersprecherin mit dem jeweiligen Geschäftsführer des Landes.
  • Der/die BundesgeschäftsführerIn der ARGE der Meister
  • Der/die BundesgeschäftsführerIn der Lehrlings- und Fachausbildungsstellen


Der Bundestag der ARGE der Meister ist mindestens ein Mal im Jahr einzuberufen.

9) Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus dem (der) Vorsitzenden, 3 Stellvertretern (davon zwei Meisterinnen) und dem Geschäftsführer/der Geschäftsführerin zusammen.

10) Finanzielle Gebarung

Dem (der) jeweiligen BundesgeschäftsführerIn obliegt auch die finanzielle Gebarung, insbesondere die Veranlassung zur Einhebung der Mitgliedsbeiträge. Der (die) GeschäftsführerIn hat ein Mal im Jahr einen Rechnungsbericht zu erstatten.

11) Kassenprüfer

Der Bundestag nominiert für die Dauer der Funktionsperiode zwei Kassenprüfer. Ihnen obliegt die laufende Kontrolle der Kassa. Sie haben dem Bundestag über das Ergebnis der Überprüfung Bericht zu erstatten.

12) Wahlordnung

Die Periode für alle Funktionen in der Bundes-ARGE der Meister dauert drei Jahre. Der Bundestag der ARGE der Meister wählt aus ihren wahlberechtigten Mitgliedern einen Vorsitzenden und drei Stellvertreter des Vorsitzenden. Zwei Funktionen müssen von Meisterinnen eingenommen werden. Weiters sind zwei Kassenprüfer zu wählen. Die Wahl findet unter dem Vorsitz des ältesten Geschäftsführers statt und ist geheim durchzuführen. Ergänzungswahlen können bei jeder Bundestagung durchgeführt werden. Diese Richtlinien werden anlässlich der Gründungsversammlung am 26. November 1991 beschlossen und beim Bundestag am 10.12.1999 geändert.
Autor:Arge Meister
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