Vortragender war Mag. Manfred Prikoszovits, öffentlicher Notar in Oberpullendorf, welcher das oben angeführte Thema ausführlich und trotz der Komplexität des Themas übersichtlich darbrachte. Mag. Prikoszovits untermauerte die einzelnen Themenbereiche auch mit praktischen Beispielen, sodass es für die Zuhörer leichter verständlich war.
Einleitend hat Mag. Prikoszovits die mit 1.1.2017 wirksamen Änderungen im Erbrecht behandelt – vor allem die Änderungen bei Erstellung von handgeschriebenen und fremdhändigen Testamenten sowie beim Anwachsungsrecht von vorverstorbenen Geschwistern.
Danach erklärte Mag. Prikoszovits, welche Punkte bei Hofübergabe besonders zu beachten sind – vor allem dann, wenn eine Übergabe schon vor dem Pensionsantritt erfolgt. Er erläuterte dabei u.a. die Auswirkungen des fiktiven Ausgedinges als Sachbezug, eine Übernahme von bestehenden Wohnbauförderungskrediten, worauf bei Ummeldung von Maschinen zu achten ist.
Besonderes Augenmerk schenkte Mag. Prikoszovits den Übergabsverträgen, da es ratsam ist, im Vertrag bereits so viel wie möglich zu vereinbaren, damit es später dann zu keinerlei Streitigkeiten zwischen den einzelnen Parteien kommt. Dazu zählen v.a. der Umfang des Wohnrechtes des/der Übergeber, Besuchsrechte, Belastungs- und Veräußerungsverbote bzw. die Frage, wer für Instandhaltungskosten oder für bereits vorhandene Schulden aufzukommen hat. Wichtig ist auch, im Vorfeld zu definieren, in welchem Ausmaß Übernehmer für die Pflege des/der Übergeber aufzukommen haben, da dieses Thema immer wichtiger und kostenintensiver wird.
Bei Auszahlung an weichende Kinder stellt sich die Frage, ob dieser Betrag vom Ertragswert oder vom Bestandswert der Übergabe berechnet wird. Weiters darf nicht auf einen (zumindest partiellen) Pflichtteilsverzicht vergessen werden.
Herr Mag. Prikoszovits erläuterte ebenfalls die Änderungen bei der Grunderwerbssteuer seit 1.1.2016. Da bei Häusern und Grundstücken der Verkaufswert Steuerbasis ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diesen zu ermitteln – z.B. durch Schätzungsgutachten, durch den Immobilienpreisspiegel oder durch Berechnung des Notars.
Abschließend erklärte uns Mag. Prikoszovits, wie die Immobilienertragssteuer zu berechnen ist. Diese fällt auch beispielsweise dann an, wenn ein Übernehmer Geschwister auszahlen muss. Er wies auch auf die Befreiungsbestimmungen hin.
Es war ein sehr informativer Fachvortrag, welchen Herr Notar Mag. Prikoszovits sehr interessant gestaltete. Er ging auch auf die zahlreichen Fragen aus dem Publikum ein.
Wir möchten uns bei ihm für die gelungene Veranstaltung bedanken.
Obfrau Judith Weikovich e.h.
Einleitend hat Mag. Prikoszovits die mit 1.1.2017 wirksamen Änderungen im Erbrecht behandelt – vor allem die Änderungen bei Erstellung von handgeschriebenen und fremdhändigen Testamenten sowie beim Anwachsungsrecht von vorverstorbenen Geschwistern.
Danach erklärte Mag. Prikoszovits, welche Punkte bei Hofübergabe besonders zu beachten sind – vor allem dann, wenn eine Übergabe schon vor dem Pensionsantritt erfolgt. Er erläuterte dabei u.a. die Auswirkungen des fiktiven Ausgedinges als Sachbezug, eine Übernahme von bestehenden Wohnbauförderungskrediten, worauf bei Ummeldung von Maschinen zu achten ist.
Besonderes Augenmerk schenkte Mag. Prikoszovits den Übergabsverträgen, da es ratsam ist, im Vertrag bereits so viel wie möglich zu vereinbaren, damit es später dann zu keinerlei Streitigkeiten zwischen den einzelnen Parteien kommt. Dazu zählen v.a. der Umfang des Wohnrechtes des/der Übergeber, Besuchsrechte, Belastungs- und Veräußerungsverbote bzw. die Frage, wer für Instandhaltungskosten oder für bereits vorhandene Schulden aufzukommen hat. Wichtig ist auch, im Vorfeld zu definieren, in welchem Ausmaß Übernehmer für die Pflege des/der Übergeber aufzukommen haben, da dieses Thema immer wichtiger und kostenintensiver wird.
Bei Auszahlung an weichende Kinder stellt sich die Frage, ob dieser Betrag vom Ertragswert oder vom Bestandswert der Übergabe berechnet wird. Weiters darf nicht auf einen (zumindest partiellen) Pflichtteilsverzicht vergessen werden.
Herr Mag. Prikoszovits erläuterte ebenfalls die Änderungen bei der Grunderwerbssteuer seit 1.1.2016. Da bei Häusern und Grundstücken der Verkaufswert Steuerbasis ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diesen zu ermitteln – z.B. durch Schätzungsgutachten, durch den Immobilienpreisspiegel oder durch Berechnung des Notars.
Abschließend erklärte uns Mag. Prikoszovits, wie die Immobilienertragssteuer zu berechnen ist. Diese fällt auch beispielsweise dann an, wenn ein Übernehmer Geschwister auszahlen muss. Er wies auch auf die Befreiungsbestimmungen hin.
Es war ein sehr informativer Fachvortrag, welchen Herr Notar Mag. Prikoszovits sehr interessant gestaltete. Er ging auch auf die zahlreichen Fragen aus dem Publikum ein.
Wir möchten uns bei ihm für die gelungene Veranstaltung bedanken.
Obfrau Judith Weikovich e.h.